Sandra war zu Ruhm gekommen, als eine Tierschutzorganisation 2014 unter Verweis auf die Gefühle des Affen vor Gericht ihre Freilassung erkämpfte. Erstmals war mit dem Urteil ein Zootier dem Menschen zum Teil rechtlich gleichgestellt worden. Das Tier sei eine „nicht menschliche Person“, hieß es im Urteilsspruch von Richterin Elena Liberatori. Donnerstagabend wurde Sandra nun nach Dallas im US-Bundesstaat Texas geflogen, allerdings nicht als Passagier, sondern im Frachtraum, wie Anwalt Andres Gil Dominguez erklärte.
Da das 53 Kilogramm schwere Tier nicht imstande ist, sich dem Leben in der Wildnis anzupassen, soll es zukünftig im Freigehege des Center for Great Apes in Florida leben. Der Grund dafür, dass Sandra nicht ausgewildert werden kann, liegt laut Fachleuten in den Genen: Sie ist als Hybrid klassifiziert – halb Sumatra-Orang-Utan, halb Borneo-Orang-Utan. Sie in einem der indonesischen Reservate, in denen weltweit die meisten wild lebenden Orang-Utans zu finden sind, freizulassen, sei daher nicht infrage gekommen.

Auch Michael Jacksons Schimpanse in Reservat
Im Center for Great Apes in Florida sind bereits 21 weitere Orang-Utans und 31 Schimpansen untergebracht, unter ihnen Bubbles, ehemals Haustier von Popstar Michael Jackson. Vor dem Einzug in Florida muss Sandra jedoch noch eine rund 40-tägige Quarantäne im Sedgwick County Zoo in Wichita im US-Bundesstaat Kansas durchstehen.
Die Entscheidung über Sandras zukünftigen Aufenthaltsort war bereits 2017 gefallen. Nach Konsultationen mit Expertinnen und Experten hatte Richterin Liberatori zugunsten des Reservats im Südosten der USA entschieden.
Geboren in der DDR
Der Menschenaffe Sandra wurde 1986 in Rostock in der damaligen DDR geboren. Sie verbrachte einige Jahre im ehemaligen Ruhr-Zoo in Gelsenkirchen, bevor sie 1995 nach Buenos Aires verlegt wurde. Der 2014 von Tierschützern angestrengte Prozess um Sandras Grundrechte hat mit dazu beigetragen, dass der Zoo von Buenos Aires in einen Ökopark umgewandelt wird. Bis 2023 soll dort eine Forschungs- und Bildungsstätte zum Erhalt der Artenvielfalt entstehen.

Hiasl sorgt für Schlagzeilen
Auch in anderen Teilen der Welt sind Tierschutzorganisationen für die Rechte von Menschenaffen vor Gericht. In Österreich etwa kämpften Tierschützerinnen und Tierschützer 2008 um Grundrechte für den Affen Hiasl. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wo er 2010 allerdings wegen eines „Formfehlers“ abgewiesen wurde. Damals wurde, wie auch in anderen vergleichbaren Fällen, mit den beinahe-menschlichen Qualitäten von Affen argumentiert.
2013 waren Tierschützerinnen und Tierschützer vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne. „Ein Schimpanse ist keine ‚Person‘ im Sinne des Habeas Corpus Act“, dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, hieß es.
Die Organisation The Nonhuman Rights Project wollte mit der Klage vor allem erreichen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen werden sollte. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden.