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Kündigungsschutzgesetz, das

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GrammatikSubstantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Kündigungsschutzgesetzes · Nominativ Plural: Kündigungsschutzgesetze
Aussprache  [ˈkʏndɪgʊŋsʃʊʦgəˌzɛʦ]
Worttrennung Kün-di-gungs-schutz-ge-setz
DWDS-Vollartikel

Bedeutung

Arbeitsrecht Gesetz zur Regelung der Rechte von Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung sowie des Schutzes von Arbeitnehmern vor einer willkürlichen Kündigung
In Deutschland bezeichnet der Begriff in der Regel das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Kollokationen:
als Dativobjekt: [ein Betrieb] unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz
in Präpositionalgruppe/-objekt: [Unternehmen, Arbeitnehmer] fallen unter das Kündigungsschutzgesetz
als Aktivsubjekt: das Kündigungsschutzgesetz gilt [für jmdn., für Unternehmen, in einem bestimmten Fall]
als Genitivattribut: eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Beispiele:
Der deutsche Kündigungsschutz basiert auf § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), wonach nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe eine Kündigung rechtfertigen können. [Die Welt, 27.06.2014]
Kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern fallen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. [Der Spiegel, 23.07.2015 (online)]
Das Kündigungsschutzgesetz verlangt zur Rechtmäßigkeit von betriebsbedingten Kündigungen klare Gründe: nachvollziehbare Rationalisierungsmaßnahmen, Auftragsmangel oder Umsatzrückgänge. [Die Zeit, 10.09.2013 (online)]
Die Kündigungsschutzgesetze [in Spanien][…] erschweren Entlassungen und schreiben hohe Abfindungen fest. [Süddeutsche Zeitung, 01.06.2013]
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach Paragraf zehn Kündigungsschutzgesetz. Demnach ist die Abfindung auf zwölf Bruttomonatsverdienste begrenzt. Sie kann bei entsprechend hohem Alter und langer Betriebszugehörigkeit auf bis zu 18 Monatsgehälter erweitert werden. [Berliner Zeitung, 05.02.2005]
Ein geradezu kannibalistisches Element erhält der Kampf um den Arbeitsplatz […] vor Gericht durch die »Sozialauswahl«, die das Kündigungsschutzgesetz vorschreibt. Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten sind Sozialkriterien, die der Arbeitgeber bei Entlassungen beachten muß. Eine personelle Auswahl gilt […] dann als unzulänglich, wenn der »entlassene Arbeitnehmer als merklich sozial schutzwürdiger anzusehen ist als ein vergleichbarer, weiterbeschäftiger Kollege«. [Der Tagesspiegel, 17.12.1997]
Kündigungsschutz besteht nach dem Kündigungsschutzgesetz […], wenn die ordentliche dem Arbeitnehmer erklärte Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater. Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 134]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Kündigungsschutzgesetz‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Kündigungsschutzgesetz‹.

Zitationshilfe
„Kündigungsschutzgesetz“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/K%C3%BCndigungsschutzgesetz>.

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