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Schuldner, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Schuldners · Nominativ Plural: Schuldner
Aussprache 
Worttrennung Schuld-ner
Wortbildung  mit ›Schuldner‹ als Erstglied: Schuldnerberater · Schuldnerberatung · Schuldnerberatungsstelle · Schuldnerin · Schuldnerland · Schuldnermehrheit · Schuldnerverzeichnis · Schuldnerverzug
 ·  mit ›Schuldner‹ als Letztglied: Auslandsschuldner / Auslandschuldner · Drittschuldner · Gemeinschuldner · Gesamtschuldner · Hauptschuldner · Hypothekenschuldner · Inlandschuldner · Mietschuldner / Mietsschuldner · Pfandschuldner · Steuerschuldner · Wechselschuldner
eWDG

Bedeutung

jmd., der seinem Gläubiger gegenüber zu einer Leistung, besonders Zahlung, verpflichtet ist
Beispiele:
ein säumiger, zahlungsunfähiger, betrügerischer Schuldner
die Haftung des Schuldners
der Schuldner erfüllte seine Zahlungsverpflichtungen
der Schuldner entzog sich der Begleichung seiner Schulden
einen Schuldner zur Zahlung auffordern
übertragen
Beispiel:
wir werden immer dein Schuldner sein, bleiben (= wir werden dir immer zu Dank verpflichtet sein)
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Schuld · schuld · schulden · schuldig · 1schuldigen · 1Schuldiger · 2schuldigen · 2Schuldiger · beschuldigen · anschuldigen · entschuldigen · Schuldner · Unschuld · unschuldig
Schuld f. ‘Zahlungsverpflichtung, Vergehen, Unrecht, Ursache (von etw. Bösem), Verantwortung (für etw.)’, ahd. sculd ‘(Zahlungs)verpflichtung, Vergehen, Missetat, Buße, Verdienst, Ursache’ (8. Jh.), mhd. schulde, schult, scholt, asächs. skuld, mnd. schult, mnl. scult, nl. schuld, aengl. scyld, anord. schwed. skuld (germ. *skuldi-) ist ein mit ti-Suffix zu dem unter sollen (s. d.) behandelten Präteritopräsens gebildetes Abstraktum. Verwandt sind lit. skolà und kaltė͂ ‘Schuld’, apreuß. skallīsnan (Akkusativ Sing. Fem.) ‘Pflicht’. Schuld bezeichnet zunächst eine ‘Verpflichtung oder Leistung’, die einem obliegt, dann speziell die ‘Verpflichtung zu einer Geldzahlung, die aus einem Darlehen erwächst’ und steht sowohl für ‘entliehenes, zurückzuzahlendes Geld’ als auch (vom Gläubiger her gesehen) für ‘verliehenes Geld, Guthaben’. Bereits im Ahd. nimmt Schuld (unter kirchlichem Einfluß) über ‘Verpflichtung zur Buße’ die Bedeutung ‘Missetat, Vergehen, begangenes Unrecht’ an. Daraus entwickelt sich in rechtssprachlicher Verwendung ‘Anklage, Anschuldigung, zur Last gelegtes Verbrechen, Beschuldigung’ (vgl. mhd. schult geben), ‘Ursache, Grund’ (für die Konsequenzen und Folgen eines Vergehens, vgl. mhd. einer sache schulde hān, nhd. Schuld haben an etw., mhd. einem schulde geben, nhd. die Schuld geben). Aus Wendungen wie er hat (die) Schuld entwickelt sich (etwa im 16. Jh.) prädikatives schuld Adj. Adv. ‘schuldig’. schulden Vb. ‘jmdm. zu einer Leistung, besonders zur Rückzahlung eines Geldbetrags, verpflichtet sein, jmdm. etw. verdanken’, ahd. sculdōn ‘verschulden, verdienen’ (10. Jh., gisculdōn, 9. Jh.), sculden ‘verschulden, verdienen, schuldig sprechen’ (9. Jh.), mhd. schulden ‘schuldig sein, bleiben, sich schuldig machen, verpflichtet sein, beschuldigen, anklagen’. schuldig Adj. ‘verpflichtet (etw. zu leisten oder zu zahlen), Urheber, Ursache, Anlaß für etw. darstellend’, ahd. sculdīg ‘schuldend, verpflichtend, verpflichtet, zugehörig, geeignet’ (8. Jh.), mhd. schuldic, schuldec. 1schuldigen Vb. ‘anklagen, bezichtigen’, ahd. sculdigōn (um 1000), mhd. schuldigen. Davon abgeleitet 1Schuldiger m. ‘Beschuldigender, Ankläger, Gläubiger’, mhd. schuldigære, schuldiger. Daneben (selten) 2schuldigen Vb. ‘Schuld tragen, schuldig sein’, ahd. sculdigen (10. Jh.). Davon abgeleitet 2Schuldiger m. ‘wer Schuld auf sich geladen hat, Straffälliger, Missetäter, Beklagter’, ahd. sculdiger (11. Jh.), mhd. schuldigære, schuldiger. Biblisch: … wie auch wir vergeben unsern Schuldigern Vaterunser (Matth. 6, 12), mhd. … als wir tuon unsern schuldigæren, in der Übersetzung von lat. dēbitōribus nostris (Vulgata), griech. opheilétais ḗmōn (ὀφειλέταις ἡμῶν). beschuldigen Vb. ‘die Schuld geben, anklagen, bezichtigen’, mhd. beschuldigen ‘anklagen’; vgl. ahd. sculdī̌gōn ‘beschuldigen’ (um 1000). anschuldigen Vb. ‘die Schuld geben, bezichtigen’, mhd. aneschuldigen. entschuldigen Vb. ‘verzeihen, erklären und damit um Verständnis bitten’, mhd. entschuldigen ‘von der Schuld befreien, lossagen, freisprechen’. Schuldner m. ‘wer einem Gläubiger Geld zurückzahlen muß’, frühnhd. schuldener ‘Schuldner’ und ‘Gläubiger’ (15. Jh.). Unschuld f. ‘Schuldlosigkeit, moralische Reinheit’, ahd. unsculd (8. Jh.), mhd. unschult, -schulde. unschuldig Adj. ‘schuldlos, moralisch untadelig’, ahd. unsculdīg (8. Jh.), mhd. unschuldic, -schuldec ‘frei von Schuld, schuldlos, unverschuldet, nicht gebührend’.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Ökonomie
Darlehensnehmer · Kreditnehmer · Schuldner  ●  Debitor fachspr., kaufmännisch
Oberbegriffe
Assoziationen
  • (eine) ausstehende Zahlung (eines Kunden an mich) · (im) Rückstand (eines Kunden mit einer Zahlung) · Außenstände · Forderung · Forderungen · Rückstände (von Kunden gegenüber meinen (verbrieften) Forderungen) · Schulden (bei mir / uns) · ausstehende Forderung · ausstehende Forderungen · ausstehende Zahlungen (von Kunden an mich) · offene (eigene) Rechnungen · offene(r) Posten  ●  (von jemandem) noch was zu kriegen haben ugs. · noch was zu holen haben ugs.

Typische Verbindungen zu ›Schuldner‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Schuldner‹.

Verwendungsbeispiele für ›Schuldner‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Sie soll redlichen Schuldnern von Beginn des nächsten Jahres an helfen, ihre Schulden loszuwerden. [Die Zeit, 30.07.1998, Nr. 32]
Die ungleiche Behandlung der einzelnen Schuldner ist also bereits gängige Praxis. [Der Spiegel, 05.10.1987]
Die stärkste Stellung in diesem Spiel aber hat der Schuldner Polen. [Die Zeit, 12.03.1982, Nr. 11]
Durch diese Zahlung wird der Schuldner von seiner Verpflichtung frei. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1933]]
Aber manche Schuldner nutzen diese Lage raffiniert und rücksichtslos aus. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 374]
Zitationshilfe
„Schuldner“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Schuldner>.

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