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Verordnungsermächtigung, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Verordnungsermächtigung · Nominativ Plural: Verordnungsermächtigungen
Aussprache [fɛɐ̯ˈʔɔʁdnʊŋsʔɛɐ̯ˌmɛçtɪgʊŋ]
Worttrennung Ver-ord-nungs-er-mäch-ti-gung
DWDS-Verweisartikel

Bedeutung

Recht Synonym zu Ermächtigungsgrundlage (2)
Beispiele:
Unlängst hat der Gesetzgeber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Befugnis eingeräumt, »ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen für einen befristeten Zeitraum zu erlassen«. Mit dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS eine SARS‑CoV‑2‑Arbeitsschutzverordnung erlassen, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. [Saarbrücker Zeitung, 23.02.2021]
Die [im Gesetzentwurf] enthaltenen Verordnungsermächtigungen sind zu weitreichend und unbestimmt, weshalb die Bestimmungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werden. Die Verordnungsermächtigungen ignorieren weiter insbesondere den sich aus dem Demokratieprinzip ergebenden Wesentlichkeitsgrundsatz. Weitere Grundrechtseinschränkungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. [Döbelner Allgemeine Zeitung, 15.04.2021]
Mit Änderungen im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird der Bundesregierung eine bis Ende 2021 befristete Verordnungsermächtigung erteilt, mit der sie die erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit in Kraft setzen kann. [Parlament peitscht Neuregelung der Kurzarbeit durch, 02.12.2020, aufgerufen am 03.12.2020]
In der Antwort auf eine Frage der Grünen bestätigt das Bundesgesundheitsministerium, von der seit Jahren bestehenden Verordnungsermächtigung im Transplantationsgesetz für ein Organ‑ und Gewebespenderegister keinen Gebrauch gemacht zu haben. [Frankfurter Rundschau, 27.10.2018]
Der Gesetzentwurf enthält über die darin gemachten Grundvorgaben hinaus eine Verordnungsermächtigung, um weitere Details zu regeln, die nicht in ein Gesetz gehören. [Frankfurter Rundschau, 22.09.2010]
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Zivildienstbeschädigungen von Dienstpflichtigen Übergangsregelungen zu bestimmen, die den besonderen Verhältnissen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Rechnung tragen. Die Verordnungsermächtigung erstreckt sich insbesondere auf Art, Berechnungsgrundlagen, Höhe von Versorgungsleistungen und Ruhensregelungen abweichend von diesem Gesetz. [Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz – ZDG). In: Sartorius: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. München: Beck 1998]

letzte Änderung:

Zitationshilfe
„Verordnungsermächtigung“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Verordnungserm%C3%A4chtigung>.

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