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Vorstand, der

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eWDG

Bedeutung

aus einer oder mehreren Personen bestehendes, leitendes Organ einer Organisation, Genossenschaft, eines Vereins
Beispiele:
der Vorstand (des Konzerns, der Partei, wissenschaftlichen Gesellschaft, des Vereins)
einen Vorstand wählen, bilden, ergänzen, absetzen
er gehört dem Vorstand an, ist, sitzt im Vorstand
die Mitglieder des Vorstandes nahmen im Präsidium Platz
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
stehen · gestanden · abstehen · Abstand · auferstehen · Auferstehung · aufstehen · Aufstand · aufständisch · ausstehen · Ausstand · Außenstände · beistehen · Beistand · bestehen · Bestand · beständig · Bestandteil · einstehen · Einstand · entstehen · gestehen · eingestehen · zugestehen · geständig · Geständnis · Umstand · 1unterstehen · Unterstand · 2unterstehen · vorstehen · Vorsteher · Vorstand · zustehen · Zustand · zuständig
stehen Vb. ‘auf die Füße gestellt sein, auf einer Stelle verharren’ geht zurück auf ahd. (8. Jh.), mhd. stēn, woraus (bei Überführung in die regelmäßige Konjugation mit zur Silbentrennung und wohl auch als Dehnungszeichen nach dem Muster von sehen, s. d., eingefügtem h) stehen (zuerst md. 14. Jh.) wird. Ahd. mhd. stēn ist eine (wohl unter dem Einfluß von ahd. mhd. gēn neben gān, s. gehen, entstandene) Nebenform zu ahd. (8. Jh.), mhd. asächs. mnd. stān, mnl. staen, nl. staan, schwed. stå. Daneben besteht ein nasalierter und Dentalerweiterung aufweisender Stamm germ. *stand- in ahd. stantan (8. Jh.), mhd. standen, asächs. standan, mnl. standen, afries. stonda, aengl. standan, engl. to stand, anord. standa, got. standan (wozu auch Stand und mit sekundärem Ablaut Stunde, s. d., gehören). Wie Präteritalformen ohne n (got. stōþ, stōþum, aengl. stōd, stōdon, engl. stood ‘stand, standen’) zeigen, war der Nasal in germ. *stand- ursprünglich nur präsensbildend. Verwandt sind aind. sthā- ‘stehen’, tíṣṭhati ‘steht’, griech. histánai, Aorist stḗnai (ἱστάναι, στῆναι) ‘stellen’, lat. stāre ‘stehen’, air. tair(ṡ)issiur ‘stehe, bleibe stehen’, lit. stóti ‘sich (hin)stellen, treten’, aslaw. stojati, russ. stoját’ (стоять) ‘stehen’, aslaw. stati ‘sich stellen’, russ. stat’ (стать) ‘werden, anfangen, sich stellen’. Man vereinigt alle Formen unter einem Wurzelansatz ie. *stā, *stə- ‘stehen, stellen’ und betrachtet die aspirierte Tenuis (th) des Aind. als Neuerung gegenüber der ie. Ausgangsform. Das ā in den Kurzformen des germ. Verbs (statt eines lautgesetzlich zu erwartenden germ. ō) geht auf eine frühe Angleichung an das unter gehen (s. d.) behandelte, zur Wurzel ie. *g̑hē-, *g̑hēi- gehörende Gegenwort zurück (vgl. ahd. mhd. gān, s. oben). An die Wurzel ie. *stā- bzw. deren unterschiedliche Erweiterungen schließen sich eine Vielzahl von Wörtern an (s. z. B. Stadel, Stadt, Statt, Staude, stauen, staunen, stet, 1Steuer f. 2Steuer n., stieren, Stuhl, stur, Stute, stützen). gestanden Part.adj. ‘erfahren, gesetzt’ (ein gestandener Mann), spätmhd. gestanden ‘groß, erwachsen’, also wohl ‘zum Stehen gekommen’. abstehen Vb. ‘von etw. ablassen, abgehen, von etw. entfernt sein’, seit dem 16. Jh. auch ‘durch langes Stehen an Qualität verlieren, verderben’, mhd. abestān, abestēn, auch ‘absteigen’ (vom Pferd); Abstand m. ‘Distanz, Entfernung’ (17. Jh.), ‘das Ablassen, Aufgeben von etw.’ (15. Jh.), Abstand nehmen von etw. ‘auf etw. verzichten’ (19. Jh.). auferstehen Vb. ‘vom Tode wieder erstehen’, ahd. ūfirstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. ūferstān ‘aufstehen, sich erheben, vom Tode auferstehen’; Auferstehung f. ‘Wiedererwecktwerden vom Tode’ (15. Jh.); vgl. mhd. ūferstandunge. aufstehen Vb. ‘sich erheben’, ahd. ūfstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. ūfstān, auch ‘jmdm. aufkündigen, aus dem Dienst treten’; Aufstand m. ‘Erhebung, Empörung, Aufruhr’, spätmhd. ūfstant; aufständisch Adj. ‘aufrührerisch, sich erhebend, empörend’ (19. Jh.). ausstehen Vb. ‘fällig, zu zahlen sein’ (14. Jh.), ‘weggehen, seinen Dienst verlassen, eine Verpflichtung erfüllen’ (15. Jh.), ‘etw. bis zum Ende durchstehen, ertragen, aushalten’ (16. Jh.), mhd. ūʒstān, -stēn ‘aus-, wegbleiben, ausruhen (vom Pferd)’; Ausstand m. ‘Arbeitsniederlegung, Streik’; seit dem 17. Jh. im Obd. (zunächst im Bair.) in der speziellen Bedeutung ‘Ausscheiden aus einem Dienst, einer Stellung’ (Gegensatz Einstand, s. unten); seit den 80er Jahren des 19. Jhs. auf Arbeitsniederlegungen bezogen; in dieser Bedeutung seit etwa 1890 allgemein verbreitet neben dem aus dem Engl. entlehnten Konkurrenzwort Streik (s. d.). Außenstände Plur. ‘fälliges, noch nicht (zurück)gezahltes Geld’ (19. Jh.); älter Ausstände Plur., Ausstand m., mhd. ūʒstant ‘ausstehendes Geld’. beistehen Vb. ‘unterstützen, helfen’, ahd. bīstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. bīstān ‘dabeistehen, Hilfe leisten’; Beistand m. ‘Hilfe, Unterstützung’, spätmhd. bīstant. bestehen Vb. ‘(auf längere Zeit) existieren, vorhanden sein, erfolgreich zum Ende führen’, ahd. bistantan, -stān, -stēn ‘bleiben, verharren’ (9. Jh.), mhd. bestān, bestēn ‘stehenbleiben, standhalten, umstehen, entgegentreten, feindlich angreifen, etw. unternehmen’; Bestand m. ‘Dauer, Existenz, Vorrat’, frühnhd. bestant (Anfang 15. Jh.), auch ‘Waffenstillstand, Pacht’; vgl. ahd. bistentida f. (10. Jh.); beständig Adj. ‘dauerhaft, immer wiederkehrend, festbleibend’, mhd. bestendec; Bestandteil m. ‘Teil eines Ganzen, einer größeren Einheit’ (18. Jh.). einstehen Vb. ‘für etw. eintreten, bürgen, etw. verantworten’ (18. Jh.), frühnhd. ‘in eine Gemeinschaft eintreten, einen Dienst antreten’, spätmhd. īnstān (substantiviert) ‘das In-sich-selbst-Sein’; Einstand m. ‘Amts-, Dienstantritt, Eintrittsleistung, -geld, Eintrittsschmaus’, spätmhd. īnstant ‘Vorkaufsrecht, Einstellung der Gerichtsverhandlung’. entstehen Vb. ‘sich entwickeln, hervorgehen’, ahd. intstantan, -stān, -stēn ‘verstehen’ (8. Jh.), mhd. entstān, -stēn ‘verstehen, wahrnehmen, merken’, vom Mhd. an auch (gemäß den unterschiedlichen Verwendungen von ent-, s. d.) ‘sich von etw. wegstellen, entgehen, mangeln’ (so bis ins 19. Jh.) und ‘zu sein beginnen, werden’. gestehen Vb. ‘bekennen, nicht leugnen’, ahd. gistantan, -stān, -stēn ‘(be)stehen, fest-, stillstehen, beruhen, aufhören, anfangen, standhalten’ (9. Jh.), mhd. gestān, -stēn, auch ‘sich stellen, treten, beistehen, zugestehen, wozu stehen, bekennen (vor Gericht), kosten’; eingestehen Vb. ‘bekennen’ (18. Jh.); zugestehen Vb. ‘gewähren, einräumen’ (17. Jh.); vgl. mhd. zuogestēn ‘mit jmdm. einmütig sein, zur Seite stehen’; geständig Adj. ‘seine Schuld bekennend’ (16. Jh.), mhd. gestendec ‘beständig, unveränderlich, einwilligend, zustimmend, hilfreich’; Geständnis n. ‘Bekenntnis der Schuld, das Eingestehen’ und ‘das Eingestandene’ (17. Jh.). Umstand m. ‘besondere Lage, Sachverhalt’ (15. Jh.), in (gesegneten, anderen) Umständen sein ‘schwanger sein’ (17. Jh.), ‘Umschweif, Umständlichkeit’ (15. Jh.), (keine) Umstände (‘Umständlichkeiten’) machen (16. Jh.), ‘(keine) Mühe, Förmlichkeit machen’ (18. Jh.); vgl. mhd. umbestant ‘was, wer herumsteht’ (kollektiver Sing.). 1unterstehen Vb. ‘unter einem Schutzdach stehen, sich unterstellen’, spätmhd. understān, -stēn; Unterstand m. ‘Unterkunft, wo man sich unterstellt, Schutz’ (16. Jh.), militärisch ‘abgedeckter Schutzraum’ (19. Jh.), spätmhd. understant ‘Stütze, Hilfe’. 2unterstehen Vb. ‘untergeordnet, unterstellt sein’ (17. Jh.), reflexiv ‘wagen, sich erlauben, erdreisten’ (16. Jh.), ahd. untarstantan, -stān, -stēn ‘haltmachen, zukommen’ (8. Jh.), mhd. understān, -stēn ‘zustande bringen, bewirken, bestehen, bekämpfen’, reflexiv ‘etw. unternehmen, sich einer Sache unterziehen’. verstehen s. d. vorstehen Vb. ‘hervorragen, an der Spitze stehen, leiten’, ahd. forastantan, -stān, -stēn ‘voranstehen, sich auszeichnen, vorhanden sein’ (9. Jh.), mhd. vorestān, -stēn ‘bevorstehen, sorgen für, regieren’; Vorsteher m. ‘Leiter’ (16. Jh.); Vorstand m. ‘Leitungsgremium, Leiter’ (Anfang 19. Jh.), älter ‘Verteidiger, Bürge’ (15. Jh.), ursprünglich auch ‘Zustand des Stehens vor einem anderen oder etw. anderem, Bürgschaft, erste Stelle’ (16. Jh.). Widerstand, widerstehen s. wider. zustehen Vb. ‘von Rechts wegen gebühren, Anspruch auf etw. haben’ (15. Jh.), mhd. zuostān, -stēn ‘verschlossen sein, zu einem treten, ihm beistehen, zukommen, angehören, zuständig sein’; Zustand m. ‘Art und Weise, Verhältnisse, worin sich Personen und Dinge befinden’ (17. Jh.), älter ‘Hinzugehöriges, Dabeistehendes’ (15. Jh.); zuständig Adj. ‘zur Sache gehörig, kompetent’, auch ‘dazugehörig’ (16. Jh.), ‘zeitlich bevorstehend’ (17. Jh.).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Vorstand · leitendes Gremium
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Vorstand‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Vorstand‹.

Verwendungsbeispiele für ›Vorstand‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Er hatte eine schöne Frau, eine reizende Tochter, ein ansehnliches Haus, ein kleines Vermögen, eine geachtete Position im Vorstand einer angesehenen Bank. [Jentzsch, Kerstin: Ankunft der Pandora, München: Heyne 1997 [1996], S. 255]
Schließlich haben wir im Vorstand dieser Vereinigung beschlossen, die Probleme nicht zu untersuchen. [Weizsäcker, Carl Friedrich von: Bewußtseinswandel, München: Hanser 1988, S. 328]
Die den Vorstand betreffenden Bestimmungen sind grundsätzlich die des Jahres 1825. [Goldfriedrich, Johann: Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche. In: Lehmstedt, Mark (Hg.) Geschichte des deutschen Buchwesens, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1913], S. 4233]
Danke, ich habe hier eine Liste des Vorstandes aus dem Jahre 1926. [o. A.: Einhundertachter Tag. Montag, 15. April 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 14704]
So was machen bei uns nur noch einzelne Abteilungen, der Vorstand ist nicht dabei. [Der Spiegel, 11.11.1996]
Zitationshilfe
„Vorstand“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Vorstand>.

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