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ableugnen

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GrammatikVerb · leugnet ab, leugnete ab, hat abgeleugnet
Aussprache 
Worttrennung ab-leug-nen
Wortzerlegung ab- leugnen
Wortbildung  mit ›ableugnen‹ als Erstglied: Ableugnung
eWDG

Bedeutung

etw. leugnen, abstreiten
Beispiele:
eine Tat, ein Vergehen, eine Schuld ableugnen
die Urheberschaft ableugnen
er hat (vor Gericht) alles abgeleugnet
jmdm., dem Gericht etw. (glatt, rundweg, hartnäckig) ableugnen
wenn einer ableugnet, daß es in seinem Bereich jemals Verstöße gegen das Gesetz gegeben hat [ TucholskyGestern u. Morgen98]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
leugnen · ableugnen · verleugnen
leugnen Vb. ‘die Wahrheit von etw. bestreiten, für falsch erklären, etw. verneinen’, ahd. lougnen (um 800), mhd. lougenen, lougen, asächs. lōgnian, mnd. lȫch(e)nen, lȫken, mnl. lōchenen, lōghenen, nl. loochenen, aengl. līgnan, got. laugnjan, anord. (mit lautgesetzlichem Schwund des g vor n) leyna ‘verbergen’ steht (denominativ?) wie ahd. lougna ‘das Leugnen’ (9. Jh.), anord. laun ‘Verborgenheit, das Verbergen, Leugnung’ (germ. *laugnō f.; vgl. got. analaugns ‘verborgen’) im Ablaut zu dem unter lügen (s. d.) behandelten Verb. – ableugnen Vb. ‘in Abrede stellen, nicht zugeben’, früher auch im Sinne von ‘(Verpflichtungen und Verbindlichkeiten) absprechen, für nicht bestehend erklären, nicht zuerkennen’ (15. Jh.). verleugnen Vb. ‘in Abrede stellen, bestreiten, leugnen’, ahd. firlougnen (8. Jh.), mhd. verloug(en)en.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

(sich) verwahren (gegen) · Einspruch erheben · ableugnen · abstreiten · anfechten · bestreiten · dementieren · für nicht zutreffend erklären · in Abrede stellen · leugnen · nicht anerkennen · nicht wahrhaben wollen · verleugnen · verneinen · verweigern · von der Hand weisen · von sich weisen · widersprechen  ●  (in aller Schärfe) zurückweisen Verstärkung · nicht gesagt haben wollen variabel · (sich) distanzieren (von) geh. · desavouieren geh., franz. · in das Reich der Fabel verweisen geh. · nichts (mehr) wissen wollen (von) ugs.
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›ableugnen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›ableugnen‹.

Verwendungsbeispiele für ›ableugnen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Sie leugnen die Kenntnis von Dingen ab, die allgemein bekannt waren. [o. A.: Einhundertsiebenundachtzigster Tag. Freitag, 26. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 18458]
Aber Sie leugnen nicht ab, daß vielleicht einige erschossen wurden? [o. A.: Einhundertzweiundfünfzigster Tag. Dienstag, 11. Juni 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 23787]
Gut, ich will das annehmen, aber Sie werden doch sicherlich nicht ableugnen, daß das Buch benutzt wurde. [o. A.: Einhundertachtunddreißigster Tag. Freitag, 24. Mai 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 34001]
Er konnte sie nicht ableugnen, er wagte sie nicht zu rechtfertigen. [o. A.: Zweiter Tag. Mittwoch, 21. November 1945. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1945], S. 9292]
Wir können es nicht bestreiten, nicht ableugnen und auch nicht verneinen. [o. A.: Eröffnung der 16. Großen Deutschen Rundfunk- und Fernsehausstellung 1939 auf dem Berliner Messegelände, 28.07.1939]
Zitationshilfe
„ableugnen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ableugnen>.

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