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beilegen

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GrammatikVerb · legt bei, legte bei, hat beigelegt
Aussprache 
Worttrennung bei-le-gen
Wortzerlegung bei- legen
Wortbildung  mit ›beilegen‹ als Erstglied: Beileger · Beilegung  ·  mit ›beilegen‹ als Grundform: beigelegt · Beilage
eWDG

Bedeutungen

1.
einer Sache etw. beifügen, zu einer Sache etw. dazulegen
Beispiele:
dem Bewerbungsschreiben Lichtbilder beilegen
dem Antrag sind sämtliche Unterlagen beizulegen
dem Brief an die Eltern einige Zeilen an die Schwester beilegen
Früher hatte er [der Wirt] bei Bestellung des Getränkes aus eigenem Antrieb hinzugefügt: Und etwas Gebäck darf ich beilegen? [ KlugeKortüm221]
2.
übertragen
a)
jmdm., sich (fälschlich) eine Bezeichnung geben
Beispiele:
Napoleon ließ sich [Dativ] den Titel Kaiser beilegen
sich [Dativ] einen Künstlernamen beilegen
b)
einer Sache (fälschlich) einen Sinn geben
Beispiele:
den Worten einen tieferen Gehalt beilegen als berechtigt
man riss das Zitat aus dem Zusammenhang und legte ihm einen völlig anderen Sinn bei
dem Gedicht einen neuen Sinn beilegen
einer Sache zu großen Wert beilegen (= einer Sache zu großen Wert beimessen)
Beispiele:
Ihr Vater hat kleinen Meinungsverschiedenheiten … viel zu großes Gewicht beigelegt [ MusilMann715]
Dem Arbeiterausstand legte er keine große Bedeutung bei [ Kellerm.Tunnel206]
c)
veraltet jmdm., einer Sache etw. zuschreiben
Beispiele:
[sie haben] mir die Schuld daran beigelegt [ G. Hauptm.Quint1,159]
So weit ging die Verblendung des Mannes, daß er dem Tiere alles Ernstes fast Menschenverstand beilegte [ Stifter1,413]
3.
etw. im Guten regeln, beenden
Beispiele:
Differenzen, Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten (friedlich, gütlich) beilegen
die Sache im guten beilegen
den Konflikt, Zwist (zwischen zwei Parteien) beilegen
der Streit um den Erfinder ist immer noch nicht beigelegt
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
legen · ablegen · Ableger · anlegen · Anlage · auflegen · aufgelegt · Auflage · auslegen · Auslage · beilegen · Beilager · Beilage · einlegen · Einlage · erlegen · niederlegen · Niederlage · 1überlegen · Überlegung · 2überlegen · unterlegen · Unterlage
legen Vb. ‘zum Liegen bringen’. Das gemeingerm. bezeugte Verb ahd. leg(g)en (8. Jh.), mhd. legen (auch lecken, leggen), asächs. leggian, mnd. leggen, mnl. legghen, lēghen, nl. leggen, aengl. lecgan, engl. to lay, anord. leggja, schwed. lägga, got. lagjan ist Kausativum im Sinne von ‘liegen machen’ zu dem unter liegen (s. d.) dargestellten starken Verb wie russ.-kslaw. ložiti sja, russ. ložít’sja (ложиться) ‘sich legen’ zu aslaw. ležati, russ. ležát’ (лежать) ‘liegen’. – ablegen Vb. ‘von sich tun, (Kleidung) ausziehen bzw. nicht mehr tragen, abladen, deponieren, vollziehen, leisten’, mhd. abelegen ‘(Kleidung) ausziehen, abladen, abgelten, auszahlen, außer Kraft setzen, Abbruch tun’; Ableger m. ‘junger Pflanzentrieb’ (18. Jh.), frühnhd. ‘Auf- und Ablader’ (15. Jh.). anlegen Vb. ‘an etw. legen, ankleiden, zielen, auf etw. abzielen, bezwecken, anzetteln, entwerfen, gestalten, bewirken, nutz- und gewinnbringend verwenden’, ahd. analeg(g)en ‘an-, auflegen, hineinschicken’ (8. Jh.), mhd. anelegen ‘ankleiden, anzetteln, vorbereiten, veranschlagen, auferlegen, auf Zinsen anlegen’; Anlage f. ‘Hinzu-, Beigefügtes, nutzen- und gewinnbringende Verwendung, Begabung, Neigung, das Gestaltete (Grünfläche, Baugestaltung)’, mhd. anlāge ‘Anliegen, Bitte, Hinterhalt’. auflegen Vb. ‘auf etw. legen, aufbürden, anordnen, (von Büchern) drucken und herausbringen’, ahd. ūfleg(g)en (um 1000), mhd. ūflegen ‘auf-, auslegen, aufstellen, zeigen, ausdenken, ersinnen, erschaffen, anordnen, bestimmen, veranstalten, stiften’; aufgelegt Part.adj. ‘geneigt, gestimmt zu etw., gelaunt’ (18. Jh.); Auflage f. ‘das Auferlegte, zu Leistende, Anweisung, Gebot, Beschwerde, Beschuldigung’ (16. Jh.), ‘Auferlegung, das Aufgelegte auf eine Unterlage, Anzahl der auf einmal gedruckten und verlegten Exemplare eines Druckes’ (17. Jh.). auslegen Vb. ‘ausbreiten, zur Schau stellen, mit einem Belag versehen, Geld vorschießen, deuten, interpretieren’, mhd. ūʒlegen ‘zum Verkauf anbieten, besetzen, verbrämen, ausrüsten, erfüllen, schmücken, darlegen, bestimmen, verabreden, deuten, erklären’; Auslage f. ‘Kosten, verauslagtes Geld, zur Ansicht ausgebreitete Ware, das Auslegen, zur Ansicht Bereitlegen’ (16. Jh.). beilegen Vb. ‘danebenlegen, hinzufügen, mitschicken, beseitigen, (Streit) schlichten’, ahd. bileg(g)en ‘be-, hinlegen, legend bedecken’ (8. Jh.), mhd. bīlegen ‘(sich) dazulegen (zum Beilager)’; Beilager n. ‘Eheschließung, Beischlaf’, mhd. bīleger, frühnhd. bī-, beilager (Ende 14. Jh.); Beilage f. ‘das Beigefügte’ (vielfach kanzleisprachlich von Schriften, Listen), ‘Zukost’, älter auch ‘anvertrautes Gut’ und ‘Beilager’ (15. Jh.). einlegen Vb. ‘hineinlegen, konservieren, mit einer Einlage verzieren, einzahlen’, mhd. īnlegen ‘ein-, hineinlegen, gegen jmdn. eine Klage vorbringen’; Einlage f. ‘das Hineingelegte, Versteifung (bei Kleidern), angelegtes oder eingezahltes Geld, Spargeld’ (16. Jh., bereits früh im Bankwesen). erlegen Vb. ‘(Wild) töten, (durch Tötung) niederlegen’, auch ‘einen Geldbetrag entrichten’, ahd. irleg(g)en ‘auferlegen, entgegensetzen, bestimmen’ (8. Jh.), mhd. erlegen ‘niederlegen, aus-, ein-, belegen, schlichten’. niederlegen Vb. ‘etw., sich hinlegen, ein Amt aufgeben’, ahd. nidarleg(g)en ‘hinwerfen, -legen, -stellen’ (9. Jh.), mhd. niderlegen ‘niederlegen, besiegen, beseitigen, abstellen, in Beschlag nehmen’; Niederlage f. ‘das Besiegtwerden, Unterlegensein, Warenlager, Großhandelszweigstelle’, mhd. niderlāge ‘das Niederlegen, -sinken, Sichniederlassen, Aufenthalt, Ruhe, Verlust, Schaden, das Niedermetzeln’. 1überlegen Vb. ‘überdecken, nachdenken, bedenken, erwägen’, ahd. ubarleg(g)en ‘vorwerfen, vorhalten’ (um 1000), mhd. überlegen ‘überziehen, bedecken, belegen mit, über-, zu-, zusammenrechnen’; Überlegung f. ‘Erwägung, das Bedenken’ (18. Jh.). 2überlegen Vb. ‘über etw. legen, ein Tuch umnehmen, ein Kind strafen’ (18. Jh.). unterlegen Vb. ‘als Unterlage darunterschieben, zuschreiben’, ahd. untarleg(g)en ‘stützen, unterstellen’ (8. Jh.), mhd. underlegen; Unterlage f. ‘Fundament, Grundlage, das Untergelegte, (beweisendes) Schriftstück, Beweisstück’, mhd. underlāge ‘Unterwerfung’.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

(eine Gewohnheit / Untugend) ablegen · (etwas) einstellen · (sich) abgewöhnen · abstellen · aufgeben · aufhören (mit etws / etwas zu tun) · beenden · beilegen · bleiben lassen · bleibenlassen · nicht weiterführen · nicht weitermachen · ruhen lassen  ●  ablassen (von) geh. · fahren lassen geh., altertümlich, dichterisch · sein lassen ugs.
Assoziationen

anheften · beifügen · beigeben · beilegen · dazulegen

(einen Streit) beilegen · (in einem Streit) vermitteln · abwiegeln · befrieden · schlichten  ●  mediieren fachspr.
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›beilegen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›beilegen‹.

Verwendungsbeispiele für ›beilegen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Gerne lege ich ein paar Aufnahmen unseres Sohnes Jörg bei. [Klee, Ernst: Behinderten-Report, Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch-Verl. 1981 [1974], S. 135]
Die einzelnen Sprachen legen dem Wort »Expression« einen verschiedenen Sinn bei. [Mannzen, Walter u. a.: Expressionismus. In: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1954], S. 11163]
Von mir lege ich auch ein Bild bei und die anderen kommen später. [Brief von Irene G. an Ernst G. vom 12.08.1944, Feldpost-Archive mkb-fp-0270]
Um das Original zu zeigen, hätten wir das Dia beilegen müssen. [C’t, 1994, Nr. 9]
Den Noten sind Materialien beigelegt, die diese Belastung beweisen sollen. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1960]]
Zitationshilfe
„beilegen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/beilegen>.

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