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genehmigen

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GrammatikVerb · genehmigt, genehmigte, hat genehmigt
Aussprache 
Worttrennung ge-neh-mi-gen
formal verwandt mitgenehm
Wortbildung  mit ›genehmigen‹ als Erstglied: Genehmigung  ·  mit ›genehmigen‹ als Letztglied: vorgenehmigen

Bedeutungsübersicht

  1. etw. für gut befinden, bewilligen, gewähren
    1. [umgangssprachlich, scherzhaft] ⟨(sich) [Dativ] etw. genehmigen⟩ sich etw. Besonderes leisten
    2. [salopp, scherzhaft] ⟨sich [Dativ] einen genehmigen⟩ ein Glas Bier, Schnaps trinken
eWDG

Bedeutung

etw. für gut befinden, bewilligen, gewähren
Beispiel:
einen Antrag, den Aufenthalt, jmds. Gesuch genehmigen
umgangssprachlich, scherzhaft (sich) [Dativ] etw. genehmigensich etw. Besonderes leisten
Beispiele:
nun werden wir uns noch ein Likörchen genehmigen [ Kellerm.Totentanz230]
Er gähnte, genehmigte eine weitere Zigarette [ DürrenmattPanne165]
salopp, scherzhaft sich [Dativ] einen genehmigenein Glas Bier, Schnaps trinken
Beispiele:
nun wollen wir uns noch einen genehmigen
Einen können wir vorher noch genehmigen, Enno [ FalladaJeder stirbt63]

Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
genehm · genehmigen · Genehmigung
genehm Adj. ‘angenehm, willkommen’. Zu ahd. nāmi (9. Jh.), Verbaladj. zu dem unter nehmen (s. d.) angeführten Verb, also eigentlich ‘was zu nehmen ist, annehmbar’, tritt präfigiertes ahd. gināmi (Hs. 12. Jh.), mhd. genæme, (md.) genēme (s. auch angenehm). – genehmigen Vb. ‘erlauben, bewilligen’ (18. Jh.), für älteres (für) genehm halten; vielleicht amtssprachliche Verdeutschung von frz. agréer. Genehmigung f. (18. Jh.).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

(die) Erlaubnis erteilen · (die) Zustimmung geben · (einer Sache) seine Zustimmung erteilen · (seinen) Segen geben · absegnen · billigen · einwilligen · erlauben · genehmigen · in Kraft setzen · zustimmen  ●  (sein) Okay geben ugs. · (sein) Placet geben geh. · (sein) Plazet geben geh. · abnicken ugs. · grünes Licht geben ugs. · verabschieden fachspr.
Assoziationen

(Geld) in die Hand nehmen · (Geld) locker machen · (sich etwas) genehmigen · (sich etwas) leisten · (sich) (eine Sache) etwas kosten lassen  ●  (sich etwas) gönnen ironisierend · (tief) in die Tasche greifen fig. · (eine) Kleinigkeit springen lassen (positiv iron.) ugs. · (etwas) springen lassen ugs. · (sich etwas) eine Kleinigkeit kosten lassen ugs. · (sich) den Spaß etwas kosten lassen ugs. · (sich) in Unkosten stürzen ugs., übertreibend, scherzhaft
Assoziationen

(etwas) erlauben · (jemanden etwas) tun lassen  ●  (etwas) genehmigen Amtsdeutsch · (etwas) gestatten geh.
Assoziationen
  • keine Einwände haben · mit allem einverstanden sein · nichts dagegen vorzubringen haben · nichts haben gegen · zu allem Ja und Amen sagen  ●  es spricht nichts gegen kommentierend, floskelhaft · nichts dagegen haben ugs. · okay sagen ugs. · sein Okay geben ugs.

(sich etwas) erlauben · (sich etwas) genehmigen · (sich etwas) leisten · (sich etwas) spendieren  ●  (sich etwas) gönnen auch ironisch

Typische Verbindungen zu ›genehmigen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›genehmigen‹.

Verwendungsbeispiele für ›genehmigen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Als sie fort war, genehmigte er sich erst mal einen Drink. [C’t, 1993, Nr. 2]
Allenfalls ein Glas zum Essen pflegt er sich zu genehmigen. [Der Spiegel, 14.04.1986]
Wir genehmigten die militärischen Pläne zur Verwendung dieses ungeheuren Mittels. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1945]]
Bis ein neues Mittel genehmigt werde, vergingen allerdings mehrere Jahre. [Die Zeit, 12.07.2013 (online)]
Es wurden mir 21 Tage bewilligt, mehr auf einmal kann nicht genehmigt werden. [Brief von Alois Scheuer an Friedchen Scheuer vom 01.05.1942, Feldpost-Archive mkb-fp-0079]
Zitationshilfe
„genehmigen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/genehmigen>.

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