Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache

Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (WDG)

WDG, 1. Band, 1967

Anspruch, der

WDG, 1. Band, 1967
Anspruch, der; -(e)s, Ansprüche
(berechtigte) Forderung
a) bescheidene, geringe, berechtigte Ansprüche haben, stellen, erheben; hohe Ansprüche an seine Schüler, an jmds. Geldbeutel stellen; diese Rolle stellt besondere Ansprüche an den Schauspieler; Ansprüche auf elegante Kleidung, ein luxuriöses Leben machen; jmds. A. befriedigen, erfüllen; seine Ansprüche anmelden, geltend machen; den Ansprüchen gerecht werden, nicht genügen können; seine Ansprüche aufgeben, herabsetzen, seinen Ansprüchen entsagen; diese Übersicht erhebt keinen A. auf Vollständigkeit
b) etw., jmdn. in A. nehmen etw., jmdn. beanspruchen: etw. als sein Verdienst, ein Vorrecht für sich in A. nehmen; die beruflichen Pflichten nehmen mich völlig in A.; die Beratungen werden einige Zeit in A. nehmen; er hat mich stark, lange in A. genommen; jmds. Zeit, Gefälligkeit, Güte, Gastfreundschaft, Hilfe, Kredit in A. nehmen (benutzen) ich bin durch meine Arbeit zu sehr in A. genommen (habe zu viel zu arbeiten)
c) (einen) A. haben auf etw., jmdn. ein Recht haben auf etw., jmdn.: (einen) A. auf Belohnung, Urlaub haben; keinen A. auf Schadenersatz haben; ein verbriefter, verbürgter, verjährter, territorialer A. auf etw.;

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Zitationshilfe
„Anspruch“, in: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (1964–1977), kuratiert und bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/wdg/Anspruch>.

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